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Wichtig: Keine Neumitglieder v. 1.10. bis 31.12. des laufenden Jahres

Aus organisatorischen Gründen nehmen wir ab dem 1. Oktober keine neuen Mitglieder für das laufende Jahr mehr auf. Neuaufnahmen sind dann erst wieder ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich. Wir sammeln die Anträge in dieser Zeit. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

!! Wichtige Informationen für alle VdWA – Mitglieder !!

!! ACHTUNG !! Grundsätzlich gilt: Die Mitgliedschaft in der VdWA berechtigt Sie nicht in irgendeinem Gewässer zu angeln. Sie müssen immer die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer zusätzlich erwerben.

Der Beitrag, 17 € für erwachsene und 10 € für jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist bis zum 31. März eines jeden Jahres ohne Aufforderung einzuzahlen. Eine Rechnung versenden wir bereits seit Jahren nicht mehr. Nach unserer Satzung ist das auch nicht erforderlich. Der Vereinsbeitrag ist selbstverständlich auch dann zu zahlen, wenn in dem betreffenden Jahr keine Angelerlaubnis für irgendein Gewässer erworben wurde. Bei vergessener Beitragszahlung ist ab Juli eines jeden Jahres ein Beitrag von 29 € für Erwachsene, bzw. 18 € für Jugendliche zu zahlen. Bei einer zweiten Mahnung erheben wir zusätzlich einen Mahnzuschlag von 3 €. !!!!! Wir buchen keine Beiträge vom Konto ab !!!!!

Weiterhin bitten wir noch einmal eindringlich, uns Adressen- und Namensänderungen (z. B. nach Eheschließung) möglichst zeitnah mitzuteilen. Kommen Sie Ihrer Beitragspflicht auch nach der letzten Mahnung nicht nach, sind wir leider gezwungen, die weitere Bearbeitung unserem Anwalt zu übertragen, was mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist. Gehören Sie zu den etwas Vergesslichen, richten Sie bitte einen Dauerauftrag ein. Das erspart Ärger und zusätzliche Kosten.

Kündigungen zum Folgejahr müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein. Fristlose Kündigungen sind nach unserer Satzung nicht möglich. Das Einstellen der Beitragszahlung ersetzt nicht automatisch eine ordentliche Kündigung.

Die Beitragszahlung kann auch in unseren Zahlstellen erfolgen: Der Verein kooperiert mit den nachfolgenden zwei Angelfachgeschäften: „Angeln & Me(e)hr“in Lübeck und für unsere Mitglieder in Kiel und Umgebung steht Ihnen „Fishermann´s Partner“ (nur in Kiel !) zur Verfügung.

Die Adressen finden Sie in diesem Heft und auf unserer Internetseite www.wakenitzangler.de.

Wenn Sie den Beitrag zukünftig überweisen möchten, IBAN DE19 2307 0700 0487 8260 00,

vermerken Sie neben Ihrem Namen auch bitte unbedingt Ihr Geburtsdatum, um bei Mitgliedern mit gleichem Vor- und Nachnamen (z.B. „Schulz“) den Beitragseingang richtig zuordnen zu können. Kontoinhaber: VdWA Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V.

Für das Angeln auf der Wakenitz vom Vereinsboot benötigen Sie zusätzlich immer die Angelerlaubnis für die Wakenitz vom Boot aus (50 €/Jahr). Nur die Bootsgenehmigung für die Nutzung der VdWA – Vereinsboote berechtigt Sie nicht in der Wakenitz vom Boot aus zu angeln.

Die Bootsgenehmigung für die Nutzung der Vereinsboote kostet 11 € im Jahr, zuzüglich 40 € Vorauszahlung für den zu leistenden Arbeitsdienst. Einen Arbeitsdienst müssen nur die Mitglieder ableisten, die die Vereinsboote oder das Vereinsgrundstück nutzen wollen. Nach Ableistung des Arbeitsdienstes erfolgt eine kurzfristige Rücküberweisung der 40 € auf eine anzugebende Kontoverbindung. Für jugendliche Mitglieder entfällt die Vorauszahlung, bei unentschuldigter Versäumnis werden weiterhin 40 € vom Verein in Rechnung gestellt. Die Bootsgenehmigungen sind ab dem 01. März bei „Angeln & Me(e)hr“ erhältlich.

Januar 2024: Wichtige Hinweise zum digitalen Ausweis:

  • Sie sind unverändert Mitglied in der Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V.
  • Ansprechpartner in allen Fragen ist grundsätzlich die VdWA e.V.
  • Der Vereinsbeitrag beträgt unverändert 17 Euro für erwachsene und 10 Euro für jugendliche Mitglieder im Jahr.
  • Es müssen zusätzlich KEINE Verbandsabgaben gezahlt werden.
  • Der Beitrag ist unverändert an die VdWA zu überweisen, NICHT an den DAFV.
  • Kündigungen der Mitgliedschaft sind unverändert an die VdWA e.V. zu richten.
  • Mit anderen Worten: Statt Klebemarken gibt es den Ausweis, alles andere bleibt wie gehabt.